Erklärungswert einer Willenserklärung
BGHV ZR 49/8724.06.1988GE 1988, 937
§§ 133, 157 BGB
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Erklärungswert einer Willenserklärung; Willenserklärung, Auslegung, Treu und Glauben, Erklärungswert, Zugang der Willenserklärung, spätere Umstände
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Für die Auslegung, wie der Empfänger einer Willenserklärung diese nach ihrem objektiven Erklärungswert verstehen mußte, können erst nach Zugang eingetretene Umstände nicht berücksichtigt werden.