Erhöhungserklärung durch Bevollmächtigten
OLG Hamm4 REMiet 11/8128.05.1982GE 1982, 741; RiM 1, 656
§ 174 BGB, § 2 MHG
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Erhöhungserklärung durch Bevollmächtigten; Mietzinserhöhung, Erhöhungserklärung, Bevollmächtigter, Vollmachtsurkunden, Vorlage
Rechtsentscheid
häufig von der Redaktion verfasst
Das von einem Bevollmächtigten des (Wohnraum-)Vermieters (schriftlich) vorgebrachte Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist gemäß § 174 S. 1 BGB unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der Mieter aus diesem Grunde das Erhöhungsbegehren unverzüglich zurückweist.