veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Erhöhungserklärung durch Bevollmächtigten

OLG Hamm4 REMiet 11/8128.05.1982GE 1982, 741; RiM 1, 656

§ 174 BGB, § 2 MHG

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Erhöhungserklärung durch Bevollmächtigten; Mietzinserhöhung, Erhöhungserklärung, Bevollmächtigter, Vollmachtsurkunden, Vorlage

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Das von einem Bevollmächtigten des (Wohnraum-)Vermieters (schriftlich) vorgebrachte Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG ist gemäß § 174 S. 1 BGB unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der Mieter aus diesem Grunde das Erhöhungsbegehren unverzüglich zurückweist.