Einseitige Festsetzung des Gewerbezuschlags
BayObLGREMiet 4/8525.03.1986GE 1986, 605; RiM 2, 1745
§ 315 BGB, § 535 BGB, §§ 2, 10 Abs. 1 MHG
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Schlagwörter zur Erschließung
Einseitige Festsetzung des Gewerbezuschlags; Wohnungsmietverhältnis; gewerbliche Nutzung; Mietzuschlag; Gewerbezuschlag; Bestimmungsrecht des Vermieters
Rechtsentscheid
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Enthält ein Mietvertrag über Wohnraum eine Vereinbarung, wonach bei Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ein vom Vermieter festzusetzender Zuschlag zu zahlen sei, so ist bei einer andersartigen Nutzung die Vereinbarung nicht aufgrund des § 10 Abs. 1 MHG unwirksam und eine Erhöhung des Zuschlags muß nicht auf dem Wege des § 2 MHG erwirkt werden.