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Einseitige Festsetzung des Gewerbezuschlags

BayObLGREMiet 4/8525.03.1986GE 1986, 605; RiM 2, 1745

§ 315 BGB, § 535 BGB, §§ 2, 10 Abs. 1 MHG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Einseitige Festsetzung des Gewerbezuschlags; Wohnungsmietverhältnis; gewerbliche Nutzung; Mietzuschlag; Gewerbezuschlag; Bestimmungsrecht des Vermieters

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Enthält ein Mietvertrag über Wohnraum eine Vereinbarung, wonach bei Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ein vom Vermieter festzusetzender Zuschlag zu zahlen sei, so ist bei einer andersartigen Nutzung die Vereinbarung nicht aufgrund des § 10 Abs. 1 MHG unwirksam und eine Erhöhung des Zuschlags muß nicht auf dem Wege des § 2 MHG erwirkt werden.