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Eigentümer bestimmt seinen Wohnbedarf

BVerfG1 BvR 787/8718.01.1988GE 1988, 349

§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, Art 14 Abs. 1 GG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Eigentümer bestimmt seinen Wohnbedarf; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Eigenbedarfslage des Vermieters; Wohnbedarf des Eigentümer - Vermieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Es unterliegt der alleinigen, sich aus Eigentumsrecht (Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG) ergebenden Befugnis des Vermieters zu bestimmen, welchen Wohnbedarf er für sich und seine Angehörigen als angemessen ansieht.

2. Der Mieter ist im Rahmen des Artikel 14 Abs. 2 GG nur gegen willkürliche Kündigung geschützt; weitergehende Nachforschungen, wie es zur Eigenbedarfslage gekommen ist, verletzen das grundgesetzlich geschützte Eigentum. Dieses gewährt einem Inhaber das Recht, die Sache zur Grundlage eigenverantwortlicher Lebensgestaltung zu machen und sie so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für nützlich hält.