Eigenbedarfskündigung, Wohnbedarfsbewertung
BVerfG1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/8814.02.1989GE 1989, 299; RiM 3, 2033
§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB; Art. 14 Abs. 1 GG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Eigenbedarfskündigung, Wohnbedarfsbewertung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Eigentumsbeschränkung; Wohnbedarf des Vermieters, Eigenentscheidung; Mieterschutz; Kündigungsschutz; Berechtigte Interessen d. Vermieters
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin auszulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.