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Eigenbedarfskündigung, Wohnbedarfsbewertung

BVerfG1 BvR 308/88; 1 BvR 336/88; 1 BvR 356/8814.02.1989GE 1989, 299; RiM 3, 2033

§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB; Art. 14 Abs. 1 GG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Eigenbedarfskündigung, Wohnbedarfsbewertung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarfskündigung; Eigentumsbeschränkung; Wohnbedarf des Vermieters, Eigenentscheidung; Mieterschutz; Kündigungsschutz; Berechtigte Interessen d. Vermieters

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dahin auszulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist.