Eigenbedarfskündigung (Sohn des Vermieters)
OLG Karlsruhe9 REMiet 3/8114.01.1982MM 1982, 8 S. 13; RiM 1, 482
§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Eigenbedarfskündigung (Sohn des Vermieters); Eigenbedarf/für unverheirateten Sohn; Eigenbedarfskündigung/unverheirateter Sohn; Kündigung/wegen Eigenbedarfs des unverheirateten Sohnes; Sohn des Vermieters/Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine gemäß § 564 b II Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs ausgesprochene Kündigung kann auch darauf gestützt werden, daß der Vermieter die Räume seinem unverheirateten Sohn überlassen möchte, der in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit einer Frau zusammenlebt.