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Eigenbedarfskündigung (Sohn des Vermieters)

OLG Karlsruhe9 REMiet 3/8114.01.1982MM 1982, 8 S. 13; RiM 1, 482

§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Eigenbedarfskündigung (Sohn des Vermieters); Eigenbedarf/für unverheirateten Sohn; Eigenbedarfskündigung/unverheirateter Sohn; Kündigung/wegen Eigenbedarfs des unverheirateten Sohnes; Sohn des Vermieters/Eigenbedarfskündigung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine gemäß § 564 b II Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs ausgesprochene Kündigung kann auch darauf gestützt werden, daß der Vermieter die Räume seinem unverheirateten Sohn überlassen möchte, der in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit einer Frau zusammenlebt.