Eigenbedarfskündigung
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2 ; § 564b Abs. 2 Nr. 2
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Eigenbedarfskündigung; Anbietpflicht; Alternativwohnung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter kann sich nicht auf eine Eigenbedarfskündigung berufen, wenn er dem Mieter eine andere freigewordene Wohnung nicht als Ersatzwohnraum angeboten hat.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Der Kl. ist es verwehrt, sich auf Eigenbedarf zu berufen.
(... ) Wie bereits erwähnt, ist im zweiten Obergeschoß des Seitenflügels und somit unmittelbar unter der Wohnung der Bekl. eine Wohnung frei geworden, die ihrem Zuschnitt nach dem der Wohnung der Bekl. entspricht.
Unter Beachtung der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck gekommenen besonderen Bedeutung der Wohnung für einen Mieter, die das Bundesverfassungsgericht veranlaßt hat, das Besitzrecht des Mieters an einer gemieteten Wohnung dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu unterstellen (BVerfG, NJW 1993, 2035 ff.), ist festzuhalten, daß die Wohnung für den Mieter den Mittelpunkt seiner Existenz und damit die Voraussetzung der Entfaltung seiner Persönlichkeit schafft.
Das Gericht ist daher der Ansicht, daß auf Grund dieses hohen Stellenwerts, der der Wohnung für einen Mieter zukommt, der Vermieter auf Grund des zwischen ihm und dem Mieter bestehenden, durch den Mietvertrag begründeten Treueverhältnisses verpflichtet ist, dem von einer Eigenbedarfskündigung betroffenen Mieter eine Ersatzwohnung anzubieten, wenn eine solche vorhanden ist und sie den Bedürfnissen des Mieters entspricht (vgl. Sternel, Mietrecht aktuell, Rz. 460).
Ein solches Angebot ist den Bekl. in bezug auf die im zweiten Obergeschoß des Seitenflügels freigewordene Wohnung, die ihrem Zuschnitt und ihrer Größe nach der Wohnung der Bekl. entspricht, jedoch nicht unterbreitet worden. Der Kl. ist es auch verwehrt, sich vorliegend darauf zu berufen, daß die Ersatzwohnung zwischenzeitlich seit dem 1. September 1993 we tervermietet worden ist und somit nicht mehr zur Verfügung steht. Entscheidend ist allein, daß für die Kl. zwischenzeitlich die Möglichkeit be-standen hat, den Bekl. die freie Wohnung tatsächlich anzubieten (vgl. Ster-nel, Mietrecht aktuell, Rz. 460).
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei einer Eigenbedarfskündigung, die ja gerade keine Vertragsverletzung des Mieters voraussetzt, sind mehr als sonst im Mietrecht die gegenseitigen Interessen der Vertragsparteien gegeneinander abzuwägen.
Das Urteil
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Aus dem grundgesetzlich geschützten Besitzrecht des Mieters an der Wohnung und aus dem gegenseitigen Treueverhältnis hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 2. Juni 1994 die Verpflichtung des Vermieters hergeleitet, nach einer Eigenbedarfskündigung dem Mieter eine andere freiwerdende Wohnung anzubieten. Tut der Vermieter dies nicht, kann er sich auch auf eine wirksame Eigenbedarfskündigung nicht berufen.