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Eigenbedarf

LG München II2 T 1858/8931.01.1990WuM 1990, 213

BGB § 564 b

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Eigenbedarf; Kündigung; Angehöriger; Falschbezeichnung; falsa demonstratio non nocet

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die im Kündigungsschreiben irrtümlich fehlerhafte Benennung des Angehörigen, für den der Eigenbedarf geltend gemacht wird, führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Irrtum für den Mieter erkennbar war.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Kündigungen sind auch nicht deshalb unwirksam, weil in den Kündigungsschreiben die Tochter statt die Enkeltochter angegeben wurde. Nachdem jedenfalls unter Beweis gestellt ist, daß der Bekl. vor den schriftlichen Kündigungen mündlich mitgeteilt worden war, daß der Eigenbedarf für die der Bekl. bekannte Enkeltochter des M. H. geltend gemacht werde, und die Bekl. zudem wußte, daß M. H. keine Tochter besaß, enthalten die Kündigungsschreiben wiederum nur falsche Bezeichnungen, die nicht schaden (falsa demonstratio non nocet).