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Duldungspflicht des Mieters

KG8 W REMiet 4340/8022.06.1981GE 1981, 757

§ 541 a BGB a.F., § 242 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Duldungspflicht des Mieters; Wohnwertverbessernde Maßnahme; Modernisierungsarbeiten; Wertverbesserung; Zumutbarkeit; Mieterhöhung und Wertverbesserung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei der Prüfung der Frage, ob einem Mieter die Duldung von Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Wohnräume gemäß § 541 a Abs. 2 BGB zugemutet werden kann, ist im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles

a) die nach Durchführung der Maßnahmen in Betracht kommende Mieterhöhung zu berücksichtigen,

b) zu berücksichtigen, ob die Verbesserung objektiv in einem angemessenen Verhältnis zu der zu erwartenden Mieterhöhung steht.