Duldung unerheblicher Einwirkungen auf die Mietsache
§ 541 b Abs. 2 Satz 4 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Duldung unerheblicher Einwirkungen auf die Mietsache; Duldungspflicht d. Mieters; Modernisierungsmaßnahmen; Antennensteckdose; Kabelfernsehen; Einwirkung, unerhebliche
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Beim Einbau einer Antennensteckdose zum Anschluß an Kabelfernsehen handelt es sich um eine Maßnahme, die mit nur einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden ist, so daß die Vorschriften des § 541 b Abs. 2 Sätze 1 bis 3 nicht zum Zuge kommen.
Sachverhalt
Wortlaut des Gerichts
Die Kl. (Vermieter) fordern vom Bekl. (Mieter), daß er es duldet, daß in seiner Wohnung eine Antennensteckdose zum Anschluß an die eingebaute zentrale Antennenanlage montiert wird.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Der Anspruch der Kl. folgt aus § 541 b BGB.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: vgl. LG Berlin - 64 S 308/86 -, Urt. v. 30.1.1987).