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Bleirohre, Gesundheitsgefährdung

AG Charlottenburg19 C 458.8622.09.1986unveröffentlicht

§§ 536, 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Bleirohre, Gesundheitsgefährdung; Zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneter Zustand; Mietsache, Fehler; Gesundheitsgefährdung; Bleirohre für Wasser; Wasserleitung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter kann nicht verlangen, daß der Vermieter vorhandene Bleiwasserleitungen austauscht.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. LG Berlin - 62 S 49/86 - Urt. v. 20.11.1986