Bleirohre, Gesundheitsgefährdung
AG Charlottenburg19 C 458.8622.09.1986unveröffentlicht
§§ 536, 535 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Bleirohre, Gesundheitsgefährdung; Zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneter Zustand; Mietsache, Fehler; Gesundheitsgefährdung; Bleirohre für Wasser; Wasserleitung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Mieter kann nicht verlangen, daß der Vermieter vorhandene Bleiwasserleitungen austauscht.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Vgl. LG Berlin - 62 S 49/86 - Urt. v. 20.11.1986