Beweislast für Mangelhaftigkeit der Mietsache
BGHVIII ZR 154/8413.02.1985NJW 1985, 2328
§§ 363, 542 BGB, 537 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Beweislast für Mangelhaftigkeit der Mietsache; Mangelhaftigkeit der Mietsache; Beweislast des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs; Kündigung des Mietvertrages
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Mieter, der die ihm zum Gebrauch überlassene Sache als Erfüllung angenommen hat, muß ihre Mangelhaftigkeit beweisen, wenn er deshalb den Mietvertrag kündigt.