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Beweislast für Mangelhaftigkeit der Mietsache

BGHVIII ZR 154/8413.02.1985NJW 1985, 2328

§§ 363, 542 BGB, 537 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Beweislast für Mangelhaftigkeit der Mietsache; Mangelhaftigkeit der Mietsache; Beweislast des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Nichtgewährung des vertragsmäßigen Gebrauchs; Kündigung des Mietvertrages

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Mieter, der die ihm zum Gebrauch überlassene Sache als Erfüllung angenommen hat, muß ihre Mangelhaftigkeit beweisen, wenn er deshalb den Mietvertrag kündigt.