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Betriebskostenvorauszahlung und Verweisung auf § 27 II. BV

BayObLG- REMiet 3/8426.02.1984GE 1984, 527

§ 535 BGB; § 4 MHG, §§ 2, 8, 9, 23 AGBG; § 27 II. BV

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Betriebskostenvorauszahlung und Verweisung auf § 27 II. BV; Preisfreier Wohnraum, Betriebskosten; Nebenkosten; Mietvertrag, Bezugnahme auf II. BV; Vorauszahlung; Betriebskostenkatalog; Umlage; Erläuterung ersetzende Bezugnahme

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter kann die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten mit der mietvertraglichen Regelung, daß für die "Betriebskosten gemäß § 27 II. Berechnungsverordnung" neben der Miete ein monatlicher Vorauszahlungsbetrag von ... DM zu leisten ist, auf den Mieter umlegen, ohne diesem bei Vertragsabschluß den in der Anlage enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. BayObLG - Re-Miet 4/84 - Beschl. v. 16.10.1984 in GE 1985, 301