Betriebskostenabrechnung nach Leistungsprinzip
AG Tiergarten2 C 595/0509.06.2006GE 2006, 1045
BGB §§ 535, 565
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Betriebskostenabrechnung nach Leistungsprinzip; Nachforderung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung ist unabhängig von der Bezahlung der Rechnungen schon dann fällig, wenn die den Betriebskostenabrechnungen zugrunde liegenden Leistungen bereits erbracht sind. (Leitsatz der Redaktion)
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Klage ist begründet. Das Gericht folgt dem Vortrag der Kl., auf welchen Bezug genommen wird. Ob die Kl. einzelne, die Betriebskosten betreffende Rechnungen (bereits) bezahlt hat, ist unerheblich. Entscheidend ist die Erbringung der den Rechnungen zugrundeliegenden Leistungen, woran kein Zweifel besteht.