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Betriebskostenabrechnung nach Leistungsprinzip

AG Tiergarten2 C 595/0509.06.2006GE 2006, 1045

BGB §§ 535, 565

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Betriebskostenabrechnung nach Leistungsprinzip; Nachforderung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung ist unabhängig von der Bezahlung der Rechnungen schon dann fällig, wenn die den Betriebskostenabrechnungen zugrunde liegenden Leistungen bereits erbracht sind. (Leitsatz der Redaktion)

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Klage ist begründet. Das Gericht folgt dem Vortrag der Kl., auf welchen Bezug genommen wird. Ob die Kl. einzelne, die Betriebskosten betreffende Rechnungen (bereits) bezahlt hat, ist unerheblich. Entscheidend ist die Erbringung der den Rechnungen zugrundeliegenden Leistungen, woran kein Zweifel besteht.