Betriebskostenabrechnung bei Inklusivmiete
§ 20 NMV
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Betriebskostenabrechnung bei Inklusivmiete; Mietpreisrecht; öffentlich geförderter Neubau; Betriebskosten, Ausgliederung; Betriebskostenabrechnung; Durchschnittsmiete; Inklusivmiete
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Eine Abrechnung von Betriebskosten bei öffentlich geförderten Neubauwohnungen für einen Zeitraum vor Ausgliederung der Betriebskosten aus der Durchschnittsmiete ist unzulässig.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Im Mietvertrag waren Vorschußzahlungen auf Betriebskosten nicht vereinbart, die Betriebskosten waren vielmehr in dem Mietzins zu zahlen. Die Kl. hat erst nachträglich mit Schreiben vom 22.10.1986 die Umstellung auf eine Umlage der Betriebskosten gem. § 20 NMV n. F. vorgenommen. Eine Abrechnung auf der Grundlage fiktiver Vorauszahlungen für das Jahr 1985 war daher unzulässig.