Betriebskostenabrechnung
LG Berlin62 S 28/9019.07.1990GE 1991, 151; HuW 1991, 50
BGB § 556 Abs. 3 Satz 1
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Betriebskostenabrechnung; Belege; Rechnungskopien
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Vermieter kann für die Übersendung von Rechnungskopien an den Mieter zwecks Überprüfung der Betriebskostenabrechnung 1,- DM pro Kopie verlangen.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
... 3. Der Kl. stehen ferner Fotokopierkosten in Höhe von insgesamt 25,- DM (pro Stück 1,- DM) zu. Es ist unerfindlich, wie die Bekl. auf einen ortsüblichen Preis von 0,30 DM kommen, zumal im Rahmen des Betriebs der Kl. die Unterhaltungs- und Wartungskosten der Fotokopieanlage anfallen. Die Kammer hält insoweit Kosten in Höhe von 1,- DM pro Fotokopie gemäß § 287 ZPO für angemessen.