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Betriebskosten:Wasserkosten

AG Münster49 C 280/9804.02.1999WuM 2000, 152

BGB § 556 Abs. 1 Satz 1 ; MHG § 4 Abs. 2

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Betriebskosten:Wasserkosten; Zählerdifferenzen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der aufgrund der Ablesung des Hauptwasserzählers von dem Wasserlieferanten in Rechnung gestellte Betrag ist nach dem Verhältnis der Ergebnisse der Zwischenzähler zueinander umzulegen, sofern die jeweiligen Verbrauchsmengen nicht um mehr als 20 % differieren.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Berechnung der Frischwasserkosten ist in allen Abrechnungen korrekt erfolgt. Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Amtsgerichts Salzgitter - Urteil vom 6.12.1994, Az.: 12 a C 137/93 (WM 1996, 285) - an, wonach der - aufgrund der Ablesung des Hauptwasserzählers - von dem Wasserlieferanten in Rechnung gestellte Betrag nach dem Verhältnis der Ergebnisse der Zwischenzähler zueinander umgelegt werden kann, sofern die jeweiligen Verbrauchsmengen von dem Ergebnis des Hauptwasserzählers nicht um mehr als 20 % differieren. Der Toleranzwert von 20 % erscheint vor allem bei der Anzahl von neun Wohneinheiten angemessen.

Aufgrund der Beweisaufnahme steht fest, daß in sämtlichen Abrechnungen die Wasser- und Entwässerungskosten in dieser Weise nach dem Verhältnis des zum Stichtag - aufgrund des Ergebnisses der Zwischenzähler - ermittelten tatsächlichen Verbrauches umgelegt worden sind. Die Differenz zwischen dem Hauptzähler und der Summe der Zwischenzähler der einzelnen Wohnungen ist also nach dem Verhältnis der Ergebnisse der Zwischenzähler zueinander umgelegt worden. Dies ist korrekt, da die Differenz in allen Fällen die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreitet.

Auch die Umlage der Entwässerungskosten ist nach derselben Weise korrekt erfolgt, wobei die in Rechnung gestellten Beträge für Frischwasser und Abwasser differieren müssen, weil den jeweiligen Abrechnungen die Verbrauchszahlen verschiedener Jahre zugrunde gelegt wurden. Die Stadt Münster errechnet die Abwassergebühren aus den Verbrauchszahlen des Vorjahres, während die Stadtwerke Münster GmbH die aktuellen Ablesewerte zugrunde legt.