Betriebskosten/Altbau
AG Tempelhof-Kreuzberg5 C 80/8829.06.1988MM 1988, 251 f.; GE 1988, 1003
§ 4 Abs. 1 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Betriebskosten/Altbau; Betriebskostenerhöhungen/Altbau; Altbau/Betriebskostenabwälzung; Umstellung/Mehrbelastung auf Betriebskosten im Altbau; Abwälzung/Betriebskosten im Altbau
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Für die Zeit nach dem 31.12.1982 durften im Berliner Altbau nur Erhöhungen der Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden. Eine Abwälzung der gesamten Betriebskosten war unzulässig.