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Betriebskosten/Altbau

AG Tempelhof-Kreuzberg5 C 80/8829.06.1988MM 1988, 251 f.; GE 1988, 1003

§ 4 Abs. 1 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Betriebskosten/Altbau; Betriebskostenerhöhungen/Altbau; Altbau/Betriebskostenabwälzung; Umstellung/Mehrbelastung auf Betriebskosten im Altbau; Abwälzung/Betriebskosten im Altbau

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Für die Zeit nach dem 31.12.1982 durften im Berliner Altbau nur Erhöhungen der Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt werden. Eine Abwälzung der gesamten Betriebskosten war unzulässig.