veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Besitzstörung durch Perchlorethylen

KG9 W 1949/8819.05.1988MM 1988, 247

§ 858 BGB, § 362 BGB, § 1004 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Besitzstörung durch Perchlorethylen; Perchlorethylen/Unterlassungsanspruch des Mieters gegen Reinigung; Reinigung/Unterlassungsanspruch des Mieters gegen überhöhte Perchlorethylenkonzentration; chemische Reinigung/Unterlassungsanspruch des Mieters gegen Verwendung von Perchlorethylen; Unterlassungsanspruch des Mieters/gegen chemische Reinigung wegen Perchlorethylen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zu den Unterlassungsansprüchen des Mieters, in dessen Wohnung Perchlorethylen aus einer darunter gelegenen chemischen Reinigung dringt.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die einstweilige Verfügung war in dem aus dem Urteilstenor ersichtlichen Umfang zu erlassen.

Ein sogenannter Verfügungsgrund liegt vor. Die hierzu erforderliche Regelungsbedürftigkeit im Sinne von § 940 ZPO ergibt sich bereits daraus, daß die Antragsteller die unstreitigen Meßwerte von 12,3 mg/m3 Perchlorethylen in ihrer Wohnung erfuhren und daß solche Werte nach dem Beschluß der 29. Umweltministerkonferenz vom 3./4. Dezember 1987 in Berlin Gesundheitsgefahren befürchten lassen. Den Antragstellern steht der jetzt geltend gemachte Unterlassungsanspruch bei der ihm hilfsweise zugrunde gelegten Raumluftkonzentration von 5,0 mg/m3 Perchlorethylen gegen die Antragsgegner entsprechend den §§ 862, 823 Abs. 1 und 1004 BGB zu. Aus dem unstreitigen Sachverhalt ergibt sich, daß die Antragsteller durch das in der Reinigung der Antragsgegner verwendete Reinigungsmittel Perchlorethylen, das aus der Reinigung in die darüberliegende Wohnung der Antragsteller eindringt, rechtswidrig in ihrer Gesundheit und im Besitz ihrer Wohnung beeinträchtigt werden können und daß die Gefahr solcher zukünftiger Beeinträchtigungen besteht.