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Beschwer, - bei Teilforderungen

BGHX ZR 175/9820.07.1999unveröffentlicht

ZPO § 511 a

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Beschwer, - bei Teilforderungen; Teilforderungen, - und Beschwer

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei einer aus mehreren Teilpositionen zusammengesetzten Ersatzforderung kann eine die Zulässigkeit eines Rechtsmittels begründende Beschwer auch dann vorliegen, wenn den gestellten Anträgen zwar vollen Umfangs entsprochen wurde, in der angefochtenen Entscheidung einzelne der geltend gemachten Positionen entsprechend der vom Kl. vorgegebenen Reihenfolge geprüft, einzelne davon jedoch für nicht begründet erklärt worden sind.

Sachverhalt

Wortlaut des Gerichts

Aus den Gründen