Beschwer, - bei Teilforderungen
BGHX ZR 175/9820.07.1999unveröffentlicht
ZPO § 511 a
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Beschwer, - bei Teilforderungen; Teilforderungen, - und Beschwer
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei einer aus mehreren Teilpositionen zusammengesetzten Ersatzforderung kann eine die Zulässigkeit eines Rechtsmittels begründende Beschwer auch dann vorliegen, wenn den gestellten Anträgen zwar vollen Umfangs entsprochen wurde, in der angefochtenen Entscheidung einzelne der geltend gemachten Positionen entsprechend der vom Kl. vorgegebenen Reihenfolge geprüft, einzelne davon jedoch für nicht begründet erklärt worden sind.
Sachverhalt
Wortlaut des Gerichts
Aus den Gründen