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Berücksichtigung berechtigter Interessen des Vermieters

AG Charlottenburg14 C 306/8812.07.1988MM 1988, 366

§ 564 b Abs. 3 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Berücksichtigung berechtigter Interessen des Vermieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Wohnraummietverhältnis; Kündigung des Mietvertrages; Kündigungsschutz des Mieters; Wohnraumkündigungsschutz; Berechtigtes Interesse des Vermieters, Berücksichtigung; Kündigungsschreiben, maßgebend für berechtigte Interessen; Nachschieben von Gründen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Nachträgliche Kündigungsgründe können nicht zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung herangezogen werden, soweit es das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses betrifft.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Wie sich aus § 564 b Abs. 3 BGB ergibt, können zur Prüfung dieser Frage nur solche Umstände berücksichtigt werden, die in dem Kündigungsschreiben angegeben sind. Soweit es in der angegebenen Vorschrift heißt, "soweit sie nicht nachträglich entstanden sind", bedeutet dies nicht, daß derartige nachträgliche Kündigungsgründe unbeschränkt nachgeschoben werden können. Sie können lediglich als Anlaß genommen werden für eine weitere Kündigung, die in der Form des § 564 Abs. 1 Satz 1 BGB abgegeben werden muß.

Soweit die Kl. erst im Prozeßverfahren Tatsachen vorgetragen hat, die geeignet wären, ein schuldhaftes Verhalten des Bekl. zu begründen, sind diese im Kündigungsschreiben gerade nicht enthalten. Insofern kann auch nicht der Grundsatz vertreten werden, es handele sich nur um eine Ergänzung der Tatsachen, die im Kündigungsschreiben enthalten seien, was zulässig ist. Dem steht entgegen, daß in dem Kündigungsschreiben die Schuldfrage des Bekl. ausdrücklich offengelassen worden ist.

Insofern handelte es sich bei dem Vorbringen der Kl. über das Verhalten des Bekl. gegenüber dem W. nicht um eine Ergänzung des tatsächlichen Vorbringens im Kündigungsschreiben. ...

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Vgl. auch LG Berlin - 64 S 137/85 - Urt. v. 12.11.1985, S. ...