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Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Nachtstromspeicherheizung

AG Schöneberg17 C 312/8825.11.1988GE 1989, 247

§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MHG

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Nachtstromspeicherheizung; Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung; Spanneneinordnung/Berliner Mietspiegel; Nachtstromspeicherheizung/als Sammelheizung; Sammelheizung/als Spanneneinordnungsmerkmal; Spanneneinordnung/Sammelheizung - Nachtstromspeicherheizung; Spanneneinordnung/Nachtstromspeicherheizung als Sammelheizung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete ist eine Nachtstromspeicherheizung wie eine Sammelheizung zu bewerten.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Klage ist gemäß §§ 1 GVW, 2 MHG begründet. Nach dem überzeugenden Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen S, das er aufgrund einer Besichtigung des Objekts am 26.9.1988 zusammen mit seinem Kol-legen F erstellt hat, beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung 725,29 DM monatlich (kalt), so daß der von den Kl. beanspruchte Mietzins sogar um knapp 65,00 DM überschritten wird. Insbesondere ist die Bewertung der Nachtstromspeicherheizung wie eine Sammelheizung völlig zutreffend. Auch den übrigen Einordnungen bei den verschiedenen Merkmalgruppen folgt das Gericht. Die Parteien haben dazu nichts Erhebliches vorgetragen, das eine abweichende Beurteilung rechtfertigen würde.