Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe
AG Schöneberg18 C 250/8809.06.1988GE 1988, 839
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung innerhalb eines Rasterfeldes des Berliner Mietspiegels, dann ist sie für die Einordnung innerhalb der dort angegebenen Preisspanne unter Berücksichtigung der einzelnen wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale nach der Orientierungshilfe (Ziff. 6.1.1.) des Mietspiegels genauer zu ermitteln.