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Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe

AG Schöneberg18 C 250/8809.06.1988GE 1988, 839

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Orientierungshilfe/Berliner Mietspiegel

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine ehemals preisgebundene Berliner Altbauwohnung innerhalb eines Rasterfeldes des Berliner Mietspiegels, dann ist sie für die Einordnung innerhalb der dort angegebenen Preisspanne unter Berücksichtigung der einzelnen wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale nach der Orientierungshilfe (Ziff. 6.1.1.) des Mietspiegels genauer zu ermitteln.