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Berliner Mietspiegel/Mittelwert

AG Tempelhof-Kreuzberg12 C 326/8808.08.1988MM 1989, 58

§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Berliner Mietspiegel/Mittelwert; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Mittelwert/Berliner Mietspiegel; Darlegungslast/des Vermieters bei Mieterhöhung über Mittelwert des Berliner Mietspiegels; Orientierungshilfe/des Berliner Mietspiegels als Spanneneinordnungsmerkmal; Spanneneinordnung/Orientierungshilfe

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

1. Im Zustimmungsprozeß muß der klagende Vermieter - jedenfalls nach substantiiertem Bestreiten des Mieters - darlegen, daß und welche wohnwerterhöhende Merkmale vorliegen, die eine Eingruppierung der Wohnung in der oberen Spanne des Mietspiegelfeldes rechtfertigen.

2. Die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels ist grundsätzlich ein taugliches Mittel zur Einordnung der Wohnung in den Spannenbereich des Mietspiegelfeldes.