Berliner Mietspiegel/Abschlag bei atypischen Mieterbelastungen
§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Berliner Mietspiegel/Abschlag bei atypischen Mieterbelastungen; Berliner Mietspiegel/Orientierungshilfe; Berliner Mietspiegel/Abschlag bei atypischen Mieterleistungen; Mieterleistungen/Abschlag von Spannenwerten; Spannenwerte/Abschlag bei atypischen Mieterleistungen
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Atypische Abwälzungen von Vermieterleistungen auf den Mieter beeinflussen die ortsübliche Miete.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
An sich sind per Saldo drei Merkmalsgruppen positiv. Entgegen § 536 BGB sind jedoch auf die Bekl. in einer atypischen Weise einige Vermieterleistungen abgewälzt, nämlich durch den auch jetzt noch zwischen den Parteien praktizierten Vertragspassus: "Ersatz von verbrauchten Jalousiegurten, elektr. Kochplatten, Backofenheizkörpern und Koch- und Lichtschaltern gehen zu Lasten des Mieters." Das ist nicht durch eine Formularklausel, sondern in einem individuell geschriebenen Text vereinbart und daher wirksam. Es ist aus dem Grunde eine atypische Mieterbelastung, weil für die Bekl. keine Kostenobergrenze bestimmt ist. Als Formularklausel (AGB) wär der Text deshalb gemäß §§ 9, 28 Abs. 2 AGBG nichtig (vgl. OLG Stuttgart NJW 1988, 1150). Diese Sonderbelastung der Bekl. mit einigen Vermieterleistungen begründete es bis zum 31. Dezember 1987, gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 AMVOB des § 2 MHG und des Berliner Altbaumietspiegels, Z. 5 "Mietenbegriff ...", letzter Satz, einen "angemessenen Abschlag vorzunehmen". Diesen angemessenen Abschlag schätzt der Richter auf die Hälfte der Mietenspanne, welche einer Merkmalsgruppe entspricht; also auf 10 % innerhalb der Spanne zwischen Mittelwert und Höchstwert.