Berechtigtes Interesse einer Gemeinde als Vermieter
BayObLGAllg. Reg. 31/7130.11.1971RiM 1, 58
§ 556 a BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Berechtigtes Interesse einer Gemeinde als Vermieter; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Gemeinde als Vermieter; Mieterschutz, Härteklausel; Sozialklausel; berechtigtes Interesse des Vermieters, Gemeinde
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
I. Eine Gemeinde, die ein Mietverhältnis über Wohnraum gekündigt hat, kann sich gegenüber dem Widerspruch des Mieters gemäß § 556 a BGB zur Begründung ihrer berechtigten Interessen als Vermieter darauf berufen, daß sie den Wohnraum zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten benötigt.
II. pp