Berechnung der Kündigungsfrist
OLG Stuttgart8 REMiet 3/8330.12.1983GE 1984, 221
§ 565 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 569 a BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Berechnung der Kündigungsfrist; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Kündigungsfrist, Berechnung; Ehefrau; Wohnraum, Überlassungen; Mitbesitz; Bestandschutz; Wohnung, eheliche
Rechtsentscheid
häufig von der Redaktion verfasst
Für die Berechnung der Kündigungsfrist gem. § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auch diejenige Zeit, in der der jetzige Mieter auf Grund eines Mietvertrages seines früheren Ehegatten die Wohnung berechtigt bewohnt hat, mit zu berücksichtigen.