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Berechnung der Kündigungsfrist

OLG Stuttgart8 REMiet 3/8330.12.1983GE 1984, 221

§ 565 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 569 a BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Berechnung der Kündigungsfrist; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Kündigungsfrist, Berechnung; Ehefrau; Wohnraum, Überlassungen; Mitbesitz; Bestandschutz; Wohnung, eheliche

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Für die Berechnung der Kündigungsfrist gem. § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auch diejenige Zeit, in der der jetzige Mieter auf Grund eines Mietvertrages seines früheren Ehegatten die Wohnung berechtigt bewohnt hat, mit zu berücksichtigen.