Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen
OLG Oldenburg5 UH 1/8225.02.1982MM 1982, 8 S. 14; RiM 1, 542
§ 2 Abs. 2 Satz 4 MHG
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Anschrift/des Vermieters einer Vergleichswohnung; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnung; Name/von Mieter und Vermieter einer Vergleichswohnung; Unwirksamkeit/einer Mieterhöhungserklärung; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 II 3 MHRG ist unwirksam, wenn hinsichtlich der als vergleichbar benannten Wohnungen weder die Namen der Mieter noch die Namen und Anschriften der Vermieter angegeben sind.