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Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnung

BGHVIII ARZ 1/8220.09.1982RiM 1, 791

§ 2 Abs. 2 Satz 4 MHG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnung; Erhöhungsschreiben; Mieterhöhungsverlangen/Vergleichswohnungen; Mitteilung/von Vergleichswohnungen; Name/der Vermieter oder der Mieter von Vergleichswohnungen; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnung/Identifizierbarkeit; Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Begründet der Vermieter ein Mietzinserhöhungsverlangen nach § s II 3 MHRG mit dem Hinweis auf den Mietzins für vergleichbare Wohnungen anderer Vermieter, so braucht er in dem Erhöhungsschreiben die Namen der Vermieter oder der Mieter der benannten Wohnungen nicht mitzuteilen, wenn die Vergleichswohnungen von ihm so beschrieben werden, daß sie vom Mieter identifiziert werden können.