Beanstandung von Betriebsräumen durch Behörde
BGHVIII ZR 336/8123.03.1983unveröffentlicht
§ 537 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Beanstandung von Betriebsräumen durch Behörde; Gewerbemietvertrag; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Betriebsräume, Beanstandung durch Behörde; Betriebsverbot, behördliches; Gebrauchsgeeignetheit, vorangehende
Leitsatz (nichtamtlicher)
häufig von der Redaktion verfasst
Zu gewerblichen Zwecken vermietete Räume sind schon dann mit einem Fehler behaftet, der sie zum vertragsgemäßen Gebrauch ungeeignet macht, wenn die Verwaltungsbehörde die Betriebsräume zu Recht beanstandet und Abhilfe verlangt, so daß bei mangelnder Abhilfe mit einem Betriebsverbot unmittelbar gerechnet werden muß.