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Beanstandung von Betriebsräumen durch Behörde

BGHVIII ZR 336/8123.03.1983unveröffentlicht

§ 537 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Beanstandung von Betriebsräumen durch Behörde; Gewerbemietvertrag; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Betriebsräume, Beanstandung durch Behörde; Betriebsverbot, behördliches; Gebrauchsgeeignetheit, vorangehende

Leitsatz (nichtamtlicher)

häufig von der Redaktion verfasst

Zu gewerblichen Zwecken vermietete Räume sind schon dann mit einem Fehler behaftet, der sie zum vertragsgemäßen Gebrauch ungeeignet macht, wenn die Verwaltungsbehörde die Betriebsräume zu Recht beanstandet und Abhilfe verlangt, so daß bei mangelnder Abhilfe mit einem Betriebsverbot unmittelbar gerechnet werden muß.