Badezimmer, Beheizbarkeit
§ 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Badezimmer, Beheizbarkeit; Mietvertrag - Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch; Badezimmer - Beheizbarkeit; Ofenheizungswohnung - Beheizbarkeit des Badezimmers; Beheizbarkeit - Badezimmer in Ofenheizungswohnung; Gebrauch der Mietsache
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Bei einer Altbauwohnung mit Ofenheizung gehört Beheizbarkeit des Badezimmers nicht zum gemäß § 536 BGB geschuldeten Zustand der Mietsache.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Grundsätzlich ist zur Abgrenzung des Umfangs der Überlassungspflicht des Vermieters nach § 536 BGB der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns ein wesentlicher Anhaltspunkt. Im Zweifel ist dieser Zustand der vertraglich geschuldete Zustand, zumal wenn - wie hier - der Mieter ausdrücklich bestätigt, die Wohnung besichtigt zu haben und keine Beanstandungen zu erheben.
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine bestimmte Einrichtung und ein bestimmter Zustand der Wohnung üblich ist und der Mieter davon ausgehen kann, daß die Wohnung sich in diesem Zustand befindet. So kann der Mieter etwa erwarten, daß für Aufenthaltsräume eine Heizmöglichkeit besteht oder daß die elektrische Anlage in einwandfreiem Zustand ist. In Berlin kann der Mieter darüber hinaus auch erwarten, daß in der Küche für eine Kochmöglichkeit gesorgt ist.
Das gilt nicht für die Beheizbarkeit eines Badezimmers im Altbau. Es ist gerichtsbekannt, daß die meisten Badezimmer in Altbauwohnungen in Berlin, sofern sie nicht mit einer Zentralheizung ausgestattet sind, nur unzureichend oder gar nicht beheizbar sind. Die ursprünglich allgemein installierten Badeöfen, die zur Warmwasserbereitung gedacht waren, beheizten den Raum mit. Schon wegen der umständlichen Inbetriebnahme dieser Öfen war es allgemein üblich, sie nur selten anzuheizen. In der übrigen Zeit war und blieb das Badezimmer kalt.
Die Kl. können sich nicht darauf berufen, daß ein solcher Zustand den heutigen Anforderungen an Wohnqualität nicht entspricht. Wer eine oftmals preisgünstige Altbauwohnung mietet, ist sich bewußt oder muß es zumindest wissen, daß er dann auch gewisse Einschränkungen in der Wohnqualität hinnehmen muß.