Ausübung der Verlängerungsoption
§ 157 BGB, § 535 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Ausübung der Verlängerungsoption; zulässiger Zeitpunkt; Gewerbemietvertrag; Verlängerungsoption; Optionsfrist, nicht bestimmt; Ausübung der Verlängerungsoption, zulässiger Zeitpunkt; Kündigungsfrist und Verlängerungsoption
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Ist in einem Mietvertrag über Gewerberäume vereinbart, daß die festgelegte Vertragsdauer (hier: zehn Jahre) sich automatisch um die gleiche Zeit verlängert, wenn keine Partei bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Vertrages kündigt, so muß der Mieter, dem eine Verlängerungsoption ohne ausdrückliche Bestimmung einer Optionsfrist eingeräumt ist, dieses Recht, wenn der Vermieter kündigt, unverzüglich, jedoch nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist, ausüben.