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Ausstattungspaket als einmalige Leistung

LG Berlin61 S 207/8424.10.1985GE 1986, 963

§ 9 Abs. 1 WoBindG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Ausstattungspaket als einmalige Leistung; Mietpreisbindung; Neubauwohnung; Ausstattungspaket, Übernahme durch Mieter; einmalige Leistung, preisrechtswidrige

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine einmalige Leistung im Sinne des § 9 Abs. 1 WoBindG liegt vor, wenn die Vermietung einer der Preisbindung unterliegenden Neubauwohnung von der Übernahme eines sog. Ausstattungspakets durch den Mieter abhängig gemacht wird.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Zwar weist die Bekl. mit Recht darauf hin, daß die Regelungen in § 9 Abs. 1, 6 und 7 des WoBindG nicht die Fälle erfassen sollen, in denen der Mieter auf eigenen besonderen Wunsch eine bessere Ausstattung erbittet und zur Übernahme der dadurch bedingten Mehrkosten sich verpflichtet. Solche Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor. Vielmehr hat die Beweisaufnahme erbracht, daß im Gegenteil von vornherein die Mehrausstattung von der Bekl. gewünscht und geplant war und eine Vermietung der Wohnung ohne die Übernahme des Ausstattungspakets durch die Kl. für die Bekl. nicht in Frage kam.

Ausstattungspaket als einmalige Leistung — LG Berlin 61 S 207/84 — vera