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Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" im Mietspiegel

LG Berlin67 S 273/0417.01.2005unveröffentlicht

BGB §§ 558 ff.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Das Ausstattungsmerkmal "Sammelheizung" im Berliner Mietspiegel ist nicht gegeben, wenn der Mieter nach dem Mietvertrag die Kosten für die Instandhaltung der Gasetagenheizung einschließlich Wartung auf eigene Kosten zu übernehmen hat.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Kammer weist auf folgendes hin: Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. In dem Mietvertrag ist ausdrücklich die Klausel enthalten, daß die Kosten für Instandhaltung der Warmwasser- und Gasheizung einschließlich Wartung die Mieter auf ihre Kosten übernehmen sollen. Diese Klausel deutet darauf hin, daß die Heizung von den Vormietern eingebaut worden ist. Sie bedeutet aber zugleich, daß die damalige Vermieterin das Vorhandensein der Gasetagenheizung nicht als ihre eigene vermieterseitige Leistung betrachtet wissen will. Dies hat zur Folge, daß die Gasheizung nicht die vertragsgemäße Ausstattung der Wohnung bildet. Infolgedessen ist die Wohnung als solche zu betrachten, die von seiten des Vermieters nicht mit einer Zentralheizung ausgestattet ist.