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Ausstattung eines Bades

AG Schöneberg15 C 53/8311.03.1983GE 1983, 381

§ 2 Abs. 3 XII. BMG, § 11 AMVOB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Ausstattung eines Bades; Komfortzuschlag; Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ein Kohlebadeofen ist kein Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 Abs. 3 des XII. Bundesmietengesetzes.

Ausstattung eines Bades — AG Schöneberg 15 C 53/83 — vera