Aussonderungsanspruch wegen Mietkaution
BayObLGREMiet 1/8808.04.1988GE 1988, 575
§ 550 b BGB, § 43 KO
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Schlagwörter zur Erschließung
Aussonderungsanspruch wegen Mietkaution; Mietkaution; Konkurs des Vermieters; Aussonderungsanspruch des Mieters; Treuhandkonto des Vermieters
Rechtsentscheid
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Im Konkurs des Vermieters von Wohnraum steht dem Mieter ein Aussonderungsanspruch in bezug auf eine Mietkaution zu, die der Vermieter auf Grund eines nach dem 1.1.1983 geschlossenen Mietvertrages erhalten hat, auch wenn er sie zunächst in sein Vermögen überführt und erst später zugunsten des Mieters ein Treuhandkonto errichtet.