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Aussonderungsanspruch wegen Mietkaution

BayObLGREMiet 1/8808.04.1988GE 1988, 575

§ 550 b BGB, § 43 KO

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Aussonderungsanspruch wegen Mietkaution; Mietkaution; Konkurs des Vermieters; Aussonderungsanspruch des Mieters; Treuhandkonto des Vermieters

Rechtsentscheid

häufig von der Redaktion verfasst

Im Konkurs des Vermieters von Wohnraum steht dem Mieter ein Aussonderungsanspruch in bezug auf eine Mietkaution zu, die der Vermieter auf Grund eines nach dem 1.1.1983 geschlossenen Mietvertrages erhalten hat, auch wenn er sie zunächst in sein Vermögen überführt und erst später zugunsten des Mieters ein Treuhandkonto errichtet.