Ausschluß von Mieterhöhungen zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoilette
VG BerlinVG 14 A 289.8117.01.1983GE 1983, 763
§ § 1 Abs. 2 Nr. 1 10. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Ausschluß von Mieterhöhungen zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoilette; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete; Mieterhöhung, Ausschluß; Außentoiletten
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der durch die 1. MieterhöhungsVO gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 10. BMG erfolgte Ausschluß von der Grundmieterhöhung zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoiletten, die von mehr als einer Mietpartei benutzt wurden, war durch die Ermächtigungsnorm gedeckt.