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Ausschluß von Mieterhöhungen zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoilette

VG BerlinVG 14 A 289.8117.01.1983GE 1983, 763

§ § 1 Abs. 2 Nr. 1 10. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Ausschluß von Mieterhöhungen zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoilette; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete; Mieterhöhung, Ausschluß; Außentoiletten

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der durch die 1. MieterhöhungsVO gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 10. BMG erfolgte Ausschluß von der Grundmieterhöhung zum 1. Juli 1977 für Wohnungen mit Außentoiletten, die von mehr als einer Mietpartei benutzt wurden, war durch die Ermächtigungsnorm gedeckt.