Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln
AG Spandau3 C 141/8801.06.1988GE 1988, 949
§ 3 Abs. 3 XII. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mietzinserhöhung; Instandsetzung; Wohnstandard; Mängel der Mietsache
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Mängel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG führen nicht auf Dauer zum Ausschluß von Grundmietenerhöhungen, sondern der Vermieter kann nur für den Zeitraum, während dessen die Mängel bestanden, den erhöhten Mietzins nicht für die Vergangenheit fordern.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Anmerkung: Anderer Ansicht AG Charlottenburg, GE 86, 759.