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Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln

AG Spandau3 C 141/8801.06.1988GE 1988, 949

§ 3 Abs. 3 XII. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Mietzinserhöhung; Instandsetzung; Wohnstandard; Mängel der Mietsache

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Mängel im Sinne des § 3 Abs. 3 XII. BMG führen nicht auf Dauer zum Ausschluß von Grundmietenerhöhungen, sondern der Vermieter kann nur für den Zeitraum, während dessen die Mängel bestanden, den erhöhten Mietzins nicht für die Vergangenheit fordern.

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Anmerkung: Anderer Ansicht AG Charlottenburg, GE 86, 759.

Ausschluß von Grundmietenerhöhung bei behebbaren Mängeln — AG Spandau 3 C 141/88 — vera