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Ausschluß der Mieterhöhung

LG Berlin61 S 449/8218.02.1985GE 1986, 501; MM 1985, 351

§ 1 Satz 3 MHG

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Ausschluß der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/durch festen Mietzins für feste Vertragsdauer; Mieterhöhung/Ausschluß durch festen Mietzins für feste Vertragsdauer; Mietpreisgleitklausel/als Vorbehalt der Mieterhöhung; Mieterhöhung/Vorbehalt durch Mietpreisgleitklausel; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Vertragsdauer; Ausschluß der Mieterhöhung/fester Mietzins; feste Laufzeit/Ausschluß der Mieterhöhung; fester Mietzins/Ausschluß der Mieterhöhung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Eine Mieterhöhung ist gem. § 1 Satz 3 MHG nicht ausgeschlossen, wenn Umstände vorliegen, die gegen die vertragliche Vereinbarung einer festen Mietzeit mit festem Mietzins sprechen. Ein solcher Umstand liegt in der formularmäßigen Vereinbarung einer Mietpreisgleitklausel.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Denn die Vermutung für einen "festen" Mietzins, die sich aus der Vereinbarung einer "bestimmten" Mietzeit ergibt, ist nur gerechtfertigt, wenn andere Umstände nicht gegeben sind, die gegen eine Unveränderbarkeit der Mietzinshöhe sprechen. Solche Umstände liegen in der Vereinbarung der Gleitklausel in § 3 Nr. 7 des Mietvertrages (vgl. Schmidt-Futterer, Wohnraumschutzgesetze, 2. Aufl., Anm. C 34). ...