Auslegung eines vereinbarten Optionsrechts
BGHVIII ZR 196/8114.07.1982NJW 1982, 2770; GE 4/1983, 165
§§ 133, 157, 535 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Auslegung eines vereinbarten Optionsrechts; Mietverhältnis, Verlängerung; Optionsrecht, Erlöschen; Ausübungsfrist; Optionszeit; Vertragsdauer, Dauerschuldverhältnis
Leitsatz:
häufig von der Redaktion verfasst
Das dem Mieter eingeräumte Optionsrecht erlischt grundsätzlich mit Ablauf der um die Optionszeit verlängerten ursprünglichen Vertragsdauer.