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Auslegung eines vereinbarten Optionsrechts

BGHVIII ZR 196/8114.07.1982NJW 1982, 2770; GE 4/1983, 165

§§ 133, 157, 535 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Auslegung eines vereinbarten Optionsrechts; Mietverhältnis, Verlängerung; Optionsrecht, Erlöschen; Ausübungsfrist; Optionszeit; Vertragsdauer, Dauerschuldverhältnis

Leitsatz:

häufig von der Redaktion verfasst

Das dem Mieter eingeräumte Optionsrecht erlischt grundsätzlich mit Ablauf der um die Optionszeit verlängerten ursprünglichen Vertragsdauer.