Auslegung einer Wiederherstellungsklausel
BGHVIII ZR 231/8423.10.1985NJW 1986, 309
§§ 157, 535, 536 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Auslegung einer Wiederherstellungsklausel; Vertragsauslegung, Rückgabe der Mietsache; Gewerbemietvertrag, Wiederherstellung des alten Zustandes; Umbau der Mietsache, Ausgleichsanspruch
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Das in einem gewerblichen Mietvertrag dem Vermieter eingeräumte Recht, bei Ablauf des Vertrages die Wiederherstellung des alten Zustandes der vom Mieter für seine Zwecke umgebauten Räume verlangen zu können, entfällt, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Räume in der Weise umbauen will, daß die Wiederherstellungsarbeiten des Mieters wieder beseitigt werden müßten. Dem Vermieter steht auch kein Ausgleichsanspruch in Geld zu.