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Auslegung einer Wiederherstellungsklausel

BGHVIII ZR 231/8423.10.1985NJW 1986, 309

§§ 157, 535, 536 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Auslegung einer Wiederherstellungsklausel; Vertragsauslegung, Rückgabe der Mietsache; Gewerbemietvertrag, Wiederherstellung des alten Zustandes; Umbau der Mietsache, Ausgleichsanspruch

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Das in einem gewerblichen Mietvertrag dem Vermieter eingeräumte Recht, bei Ablauf des Vertrages die Wiederherstellung des alten Zustandes der vom Mieter für seine Zwecke umgebauten Räume verlangen zu können, entfällt, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Räume in der Weise umbauen will, daß die Wiederherstellungsarbeiten des Mieters wieder beseitigt werden müßten. Dem Vermieter steht auch kein Ausgleichsanspruch in Geld zu.