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Auslegung der vergleichsweisen Gewährung einer Räumungsfrist

BGHVIII ZR 258/8629.04.1987GE 1987, 773; MDR 1987, 926, NJW RR 1987, 907

§§ 157 BGB, 557 BGB, 779 BGB

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Auslegung der vergleichsweisen Gewährung einer Räumungsfrist; Beendigung des Mietverhältnisses, Rückgabe der Mietsache, verspätete; Gewerberaummietverhältnis, Rückgabepflicht des Mieters, Stundung; Verzicht auf zwangsweise Räumung, Räumungsfrist, im Vergleich; Verspätungsschaden; Verzug des Mieters mit der Rückgabe, trotz Räumungsfrist

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Bewilligt der Vermieter dem - vorläufig vollstreckbar - zur Räumung und Herausgabe von Gewerberaum verurteilten Mieter in einem außergerichtlichen Vergleich eine Räumungsfrist, so bedarf es der Auslegung, ob damit die Herausgabe bis zum Fristablauf gestundet sein sollte oder ob der Vermieter lediglich auf zwangsweises Vorgehen mit der Folge verzichtet hat, daß der Mieter bei Ausschöpfung der Frist das Risiko für allen etwaigen Verspätungsschaden behält.

Auslegung der vergleichsweisen Gewährung einer Räumungsfrist — BGH VIII ZR 258/86 — vera