veraMietrecht · Immobilien · Eigentum
zurück zur Suche

Auskunft über Stichtagsmiete

LG Berlin63 T 103/8224.09.1982GE 1983, 75

I. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Auskunft über Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Mietberechnung; Auskunftspflicht; Mietauskunft

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter ist zwar grundsätzlich verpflichtet, Auskunft über die Stichtagsmiete zu geben; der Mieter kann jedoch keine vollständige Mietberechnung hinsichtlich der Grundmiete, der Mehrbelastungszuschläge und der Heizkosten verlangen.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die Kl. haben nicht Auskunft über die Stichtagsmiete gefordert, wozu die Bekl. als Vermieter grundsätzlich verpflichtet gewesen wären, sondern sie haben eine vollständige Mietberechnung hinsichtlich der Grundmiete, der Mehrbelastungszuschläge und der Heizkosten verlangt. Zu derart weitgehenden Auskünften bzw. sogar Mietberechnungen ist ein Vermieter jedoch nicht verpflichtet.

Auskunft über Stichtagsmiete — LG Berlin 63 T 103/82 — vera