Auskunft über Stichtagsmiete
I. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Auskunft über Stichtagsmiete; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Mietberechnung; Auskunftspflicht; Mietauskunft
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter ist zwar grundsätzlich verpflichtet, Auskunft über die Stichtagsmiete zu geben; der Mieter kann jedoch keine vollständige Mietberechnung hinsichtlich der Grundmiete, der Mehrbelastungszuschläge und der Heizkosten verlangen.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Kl. haben nicht Auskunft über die Stichtagsmiete gefordert, wozu die Bekl. als Vermieter grundsätzlich verpflichtet gewesen wären, sondern sie haben eine vollständige Mietberechnung hinsichtlich der Grundmiete, der Mehrbelastungszuschläge und der Heizkosten verlangt. Zu derart weitgehenden Auskünften bzw. sogar Mietberechnungen ist ein Vermieter jedoch nicht verpflichtet.