Ausfüllung des Merkmals „bevorzugte Citylage“ in der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln
BGB § 558
Leitsätze
häufig von der Redaktion verfasst
1. Die Kreuzberger Dieffenbachstraße ist trotz ihrer Citynähe keine bevorzugte Citylage im Sinne der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln.
2. Berlin-Kreuzberg hat ungeachtet seines bei Bewohnern und Touristen beliebten Kiezcharakters nichts mit einer bevorzugten Citylage zu tun.
(Leitsätze der Redaktion)
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
[…] Bei der Dieffenbachstraße handelt es sich im Übrigen um keine besonders ruhige Straße. Es befinden sich dort diverse Cafés, Kneipen und Geschäfte mit entsprechend hohem Publikumsverkehr. Dieser Umstand führt demhingegen nicht zum Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals einer bevorzugten Citylage der Wohnung der Bekl. Die Dieffenbachstraße in Kreuzberg ist zwar citynah gelegen, gehört aber weder zur City-West noch zur City-Ost und stellt insoweit schon keinen zentral gelegenen Teilraum Berlins dar (vgl. zum vergleichbaren Stadtteil Prenzlauer Berg: LG Berlin, Urteil vom 16.7.2015 - 67 S 120/15 -, Rz. 23 juris = GE 2015, 971). Selbst wenn man aber die Citynähe grundsätzlich bejahen würde, fehlt es an der eine bevorzugte Citylage auszeichnenden Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen (vgl. hierzu LG Berlin, Urteil vom 9.11.2010 - 65 S 477/09 -, Rz. 46 juris = GE 2011, 202). Sicherlich befinden sich in und in unmittelbarer Nähe der Dieffenbachstraße zahlreiche Geschäfte, Cafés, Kneipen und Bars. Bei den Geschäften handelt es sich aber vorwiegend um Lebensmittelläden und kleine Geschäfte und Boutiquen mit Kreuzberg-typischem Flair, nicht jedoch um überwiegend nur in der City angesiedelte große Geschäfte bekannter Marken und große Kaufhäuser wie etwa das KaDeWe in der City-West und die Galeries Lafayette in der City-Ost. Auch bekannte Kultureinrichtungen, die nicht nur der Kleinkunstszene zuzuordnen sind, fehlen hier, während in der City-West beispielsweise der Zoo-Palast als großes Kino und in der City-Ost das Konzerthaus liegen. Des Weiteren haben die in Kreuzberg gelegenen gastronomischen Betriebe überwiegend Kneipencharakter, die mit den zahlreichen Restaurants gehobener Klasse, die in der City-West und der City-Ost vorhanden sind, nicht vergleichbar sind. Kreuzberg hat im Ergebnis zwar einen bei vielen Bewohnern und auch Touristen begehrten Kiezcharakter, der aber nichts mit einer bevorzugten Citylage zu tun hat.
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Berlin-Kreuzberg verfügt zwar über einen bei vielen Bewohnern und Touristen beliebten Kiezcharakter, der jedoch nichts mit dem Merkmal „bevorzugte Citylage“ nach der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln zu tun hat, meint das AG Tempelhof-Kreuzberg.
Der Fall
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Der Vermieter einer Wohnung in der Kreuzberger Dieffenbachstraße verlangte Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Mieter stimmte nur zum Teil zu. Der Vermieter verlangt Zustimmung zu dem noch offenen Teil der begehrten Mieterhöhung. Streitig war u. a., ob das Objekt in bevorzugter Citylage nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel liegt. Der Vermieter hatte damit argumentiert, dass sich in der Dieffenbachstraße diverse Cafés, Kneipen und Geschäfte mit hohem Publikumsverkehr befänden.
Das Urteil
Bearbeitung des Verlags, keine Aussage des Gerichts
Das AG hat die Klage abgewiesen. Die Dieffenbachstraße liege nicht in einem Gebiet, auf welches das wohnwerterhöhende Merkmal der „bevorzugten Citylage“ nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel zutreffe.
Die Straße sei zwar citynah gelegen, gehöre aber weder zur City-West noch zur City-Ost und stelle schon insoweit keinen zentral gelegenen Teilraum Berlins dar. Aber selbst wenn man die Citynähe grundsätzlich bejahe, fehle es an der notwendigen Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen, Restaurants und anderen Einrichtungen.
Zwar befänden sich in und in unmittelbarer Nähe der Straße zahlreiche Geschäfte, Cafés, Kneipen und Bars, doch handele es sich bei den Geschäften vorwiegend um Lebensmittelläden, kleine Geschäfte und Boutiquen mit typischem Kreuzberger Flair, nicht jedoch um die großen Geschäfte bekannter Marken; auch die großen Kaufhäuser fehlten. Und was die Kultureinrichtungen betreffe, seien sie der Kleinkunstszene zuzuordnen.