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Aufwendungen zu ideellen Zwecken

BGHVIII ZR 349/8510.12.1986NJW 1987, 831

§ 249 BGB, § 251 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Aufwendungen zu ideellen Zwecken; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Vermögensschaden, ersatzfähiger; Aufwendungen, zu ideellen Zwecken; Aufwendungen, Ersatz nutzlos gewordener; Rentabilitätsvermutung; Kompensationsmöglichkeit, Verlust der; Mietzweck, Vereitelung; Werbeaufwendungen, nutzlose; immaterieller Schaden

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Zu ideellen Zwecken gemachte und durch Nichterfüllung des Vertrages nutzlos gewordene Aufwendungen stellen keinen ersatzfähigen Vermögensschaden dar.