Aufwendungen zu ideellen Zwecken
BGHVIII ZR 349/8510.12.1986NJW 1987, 831
§ 249 BGB, § 251 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Aufwendungen zu ideellen Zwecken; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Vermögensschaden, ersatzfähiger; Aufwendungen, zu ideellen Zwecken; Aufwendungen, Ersatz nutzlos gewordener; Rentabilitätsvermutung; Kompensationsmöglichkeit, Verlust der; Mietzweck, Vereitelung; Werbeaufwendungen, nutzlose; immaterieller Schaden
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Zu ideellen Zwecken gemachte und durch Nichterfüllung des Vertrages nutzlos gewordene Aufwendungen stellen keinen ersatzfähigen Vermögensschaden dar.