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Aufteilung der Handwerkerrechnung in Leistungseinheiten

OVG BerlinOVG 7 B 31.8828.06.1989GE 1991, 1095

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Aufteilung der Handwerkerrechnung in Leistungseinheiten; wertverbessernde Baukosten in Handwerkerrechnung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Werden von der Preisstelle für Mieten bei der Anerkennung wertverbessernder Baukosten zur Aufteilung in einer Handwerkerrechnung nur pauschal angegebener Montagezeiten sogenannte Leistungseinheiten gebildet, so setzt dies voraus, daß einer solchen "Leistungseinheit" jeweils ein vergleichbarer Zeitaufwand zuzuordnen ist.

Aus den Gründen

Wortlaut des Gerichts

Die im Widerspruchsbescheid vorgenommene Kürzung der in Rechnung gestellten Montagestunden ist nicht nachvollziehbar. Denn der Berechnung liegen sogenannte Leistungseinheiten zugrunde, deren Bildung bereits im Ansatz verfehlt ist. So wird eine "Leistungseinheit" bezogen auf vom Zeitaufwand so wenig vergleichbare Tätigkeiten wie die Verlegung eines Meters Kabel unter Putz, den Austausch eines Thermostats oder den Einbau einer Doppelkammer-Gerätedose. Gründe für diese Verfahrensweise werden in dem Bescheid nicht angeführt, sie sind auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht erkennbar. Dagegen beruhen die Montagestunden-Abzüge im Erstbescheid ersichtlich auf Schätzungen der sachkundigen technischen Mitarbeiter des Bezirksamts, die den abgezogenen Positionen bei dem Material die jeweils dazugehörende Montagezeit zuordnen und gegen die von der Beigeladenen substantiierte Einwendungen trotz eines entsprechenden Hinweises in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nicht erhoben worden sind.