Aufrechnungsverbot
WoBindG § 9
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Aufrechnungsverbot; Kautionsrückzahlungsanspruch; Wohnungsbindung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter einer preisgebundenen Wohnung kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters nur mit einer solchen Forderung aufrechnen, die die Kaution zu sichern bestimmt ist.
Aus den Gründen
Wortlaut des Gerichts
Die Kl. hat nach Beendigung des Mietverhältnisses aus eigenem und aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Auszahlung des Kautionsguthabens in - unstreitiger - Höhe von 901,01 DM erlangt. Die Forderung ist nicht durch Aufrechnung mit Ansprüchen der Bekl. auf Nachzahlung von Nebenkosten erloschen.
Die früher von der Kl. genutzte Wohnung ist preisgebunden. [...] Nach § 9 Abs. 5 WoBindG durfte daher eine Kautionsleistung nur vereinbart werden zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters wegen Beschädigungen der Mietsache oder wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Daraus folgt, daß eine Mietsicherheit auch nicht zu anderen Zwecken verwendet werden darf. Daraus wiederum ist ein Aufrechnungsverbot bezüglich anderer Forderungen des Vermieters abzuleiten.