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Aufrechnungs-Klausel

BGHVIII ZR 48/8716.12.1987GE 1988, 351

§ 535 BGB, § 387 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Aufrechnungs-Klausel; Formularmietvertrag; Gewerbemietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Aufrechnungsankündigung, Wegfall; Abrechnungsverhältnis

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Die Einhaltung der in einem Mietvertrag über Gewerberaum vereinbarten Bestimmung, daß der Mieter gegenüber dem Vermieter eine Gegenforderung nur aufrechnen darf, wenn er das mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angekündigt hat, kann der Vermieter nicht mehr verlangen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, der Mieter das Mietobjekt geräumt und herausgegeben hat und lediglich noch wechselseitige Ansprüche abzurechnen sind.