Aufrechnungs-Klausel
BGHVIII ZR 48/8716.12.1987GE 1988, 351
§ 535 BGB, § 387 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Aufrechnungs-Klausel; Formularmietvertrag; Gewerbemietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Aufrechnungsankündigung, Wegfall; Abrechnungsverhältnis
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Die Einhaltung der in einem Mietvertrag über Gewerberaum vereinbarten Bestimmung, daß der Mieter gegenüber dem Vermieter eine Gegenforderung nur aufrechnen darf, wenn er das mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angekündigt hat, kann der Vermieter nicht mehr verlangen, wenn das Vertragsverhältnis beendet ist, der Mieter das Mietobjekt geräumt und herausgegeben hat und lediglich noch wechselseitige Ansprüche abzurechnen sind.