Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung
BGHVIII ARZ 2/8701.07.1987GE 1987, 991
§§ 390 Abs. 2 BGB, 558 BGB, § 242 BGB
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung; Mietkaution; Aufrechnung; Schadensersatz wegen Verschlechterung; Kautionsabrechnung
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
Der Vermieter von Wohnraum ist nicht schon deshalb gehindert, mit gemäß § 558 BGB verjährten Schadensersatzforderungen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen, weil er die vom Mieter gestellte Kaution nicht innerhalb von sechs Monaten seit Beendigung des Mietvertrages abgerechnet hat.