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Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung

BGHVIII ARZ 2/8701.07.1987GE 1987, 991

§§ 390 Abs. 2 BGB, 558 BGB, § 242 BGB

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Aufrechnung mit verjährter Schadensersatzforderung; Mietkaution; Aufrechnung; Schadensersatz wegen Verschlechterung; Kautionsabrechnung

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

Der Vermieter von Wohnraum ist nicht schon deshalb gehindert, mit gemäß § 558 BGB verjährten Schadensersatzforderungen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der vermieteten Sache gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufzurechnen, weil er die vom Mieter gestellte Kaution nicht innerhalb von sechs Monaten seit Beendigung des Mietvertrages abgerechnet hat.