Aufrechnung gegenüber Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrigen Mietzinses
LG Berlin64 S 334/8401.01.1985GE 1985, 575
§ 393 BGB, § 30 Abs. 1 I. BMG
Stichwörter
Schlagwörter zur Erschließung
Aufrechnung gegenüber Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrigen Mietzinses; Aufrechnungsverbot; Mietpreisbindung; Altbauwohnraum; Leistung, preisrechtswidrige; Rückforderungsanspruch; unerlaubte Handlung; Schutzgesetz
Leitsatz
häufig von der Redaktion verfasst
§ 30 Abs. 1 Satz 1 I. BMG ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
Gegen einen Rückforderungsanspruch aus § 30 Abs. 1 Satz 1 I. BMG ist die Aufrechnung daher dann nicht zulässig, wenn der Vermieter zumindest bedingt vorsätzlich gegen mietpreisrechtliche Vorschriften verstoßen hat.