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Aufrechnung gegenüber Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrigen Mietzinses

LG Berlin64 S 334/8401.01.1985GE 1985, 575

§ 393 BGB, § 30 Abs. 1 I. BMG

Stichwörter

Schlagwörter zur Erschließung

Aufrechnung gegenüber Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrigen Mietzinses; Aufrechnungsverbot; Mietpreisbindung; Altbauwohnraum; Leistung, preisrechtswidrige; Rückforderungsanspruch; unerlaubte Handlung; Schutzgesetz

Leitsatz

häufig von der Redaktion verfasst

§ 30 Abs. 1 Satz 1 I. BMG ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

Gegen einen Rückforderungsanspruch aus § 30 Abs. 1 Satz 1 I. BMG ist die Aufrechnung daher dann nicht zulässig, wenn der Vermieter zumindest bedingt vorsätzlich gegen mietpreisrechtliche Vorschriften verstoßen hat.